Die neue Mini-GmbH
Seit 1. November 2008 kann man sie eröffnen, die Mini-GmbH, das Gegenmodell zur britischen Limited. Bei dieser Unternehmensform dreht es sich um eine Unternehmergesellschaft, die auch den Vermerk „UG" im Unternehmensnamen eintragen muss. Diese Unternehmergesellschaft kann auch ohne Stammkapital aufgebaut werden. Für die Umsetzung sind diverse Unterlagen notwendig. Diese Unterlagen werden gewöhnlich als Mini-GmbH Gründungsset betituliert. Hier findet jeder Firmengründer alles Notwendige zum Aufbau eines Unternehmens: Informationen zu den dazu notwendigen Verträgen, Zusammenstellung der Gründungsmitglieder und die Vorgehensweise zur Eintragung in das Handelsregister. Im Mini GmbH Starterpaket des Bundes finden sie auch alle nötigen Unterlagen zum Ablauf der Gründung der Mini-GmbH. Wenn man sich für den Weg in die Firmenwelt festgelegt hat, der muss sich auch entsprechend im Mini GmbH Forum erkundigen. Das neue Regelwerk zur Firmengründung soll die Firmengründung in Deutschland vereinfachen. Im Vorfeld der Gründung steht aber die Feststellung der Schwächen aber auch die Vorzüge der kommenden Handelsform. Als deutlichen Vorteil ist der Umstand zu beurteilen, dass der Aufbau einer Mini-GmbH, im Gegensatz zur herkömmlichen Reglement, beträchtlich einfacher gemacht wurde. Diese Unternehmergesellschaft dürfte die Flucht der Firmengründer in andere Länder ein bisschen einschränken. Selbst mit der Mini-GmbH kann jeder Firmengründer finanzielle Unterstützungen oder Unterstützungszahlungen bekommen, da es auch eine eine vergleichbare Form zur gewöhnlichen GmbH ist. Die Stammeinlage ist festgesetzt auf 1€, im Gegensatz zur traditionellen Reglement, wo 25-tausend Euro erforderlich sind. Sacheinlagen sind aber bei dieser neuen Form nicht denkbar. Eine Einschränkung gibt es jedoch, denn fünfundzwanzig Prozent des Reingewinns pro Jahr müssen als Basis angespart werden, so lange bis die das Stammkapital von 25-tausend Euro erreicht ist. Dann ist eine Umschreibung in eine althergebrachte GmbH möglich, wozu aber keine Verpflichtung existiert. Dieser Zwang zum Ansparen des Stammkapitals kann bereits diverse Firmengründungen im Keim ersticken. Die Kosten zum Aufbau eines Unternehmens sind zwar laut Gesetzgeber nur 150 Euro, aber die wahrhaftigen Kosten müssten klar darüber liegen, denn ohne ein Beratungsgespräch ist keine Firmengründung zu empfehlen. Kritisch zu betrachten ist auch die Problematik der Befürwortung der kommenden Handelsform, da die Haftung der Gesellschaft bloß auf das Betriebsvermögen beschränkt ist. Diesem Umstand kann man allerdings, mittels einem raschen Aufbau des Stammkapitals und eine rechtzeitige verändernde Eintragung in eine klassische Reglement, entgegenzuwirken. Diese neue Art von Firmengründung sollte deshalb zunächst als Chance verstanden werden, welche Unternehmer mit geingem Startkapital wahrnehmen sollten.
eingetragen am 13.12.2008 von Karl Krueger