Treppenlifte erleichtern das Leben, auch für Familienangehörige
Treppenlift
Durch Krankheit und Alter haben viele Menschen Probleme beim Treppensteigen. Damit diese Menschen ohne die Hilfe anderer weiter in ihrer gewohnten Umgebung bleiben können, gibt es Treppenlifte. Sie helfen dabei den ganz normalen Alttag wie z.B. einkaufen bewältigen zu können. Durch Einschränkungen in der Bewegung oder nachlassender Sehkraft wären diese Menschen vom Leben „draußen“ so gut wie abgeschnitten. Das kann zur Vereinsamung und zu Depressionen führen. Treppenlifter müssen auf den Bedarf jedes Einzelnen und die vorliegenden objektiven Bedingungen zugeschnitten werden. Vor Ort erfolgt die Besichtigung durch Fachleute und eine intensive Beratung. Am Ende der Beratung sollte ein kostenloses Angebot über den Treppenlift vorliegen und die Möglichkeit in Ruhe zu entscheiden. Die von der Industrie angebotenen Treppenlifte müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen. Der Aufbau des Treppenlifter erfolgt innerhalb weniger Stunden und diesbezügliche Umbauten müssen nicht vorgenommen werden. Der Treppenlift wird mit Gleichstrom angetrieben. Die Bedienung erfolgt mit einem einfachen Joystick oder durch Infrarotfernbedienung. Die Fuß- und Sitzfläche ist hochzuklappen. Die Anfahrt sowie der Stopp erfolgen ohne ruckartige Bewegung. Die Bewegung des Treppenliftes ist fast geräuschlos. Der Treppenlift ist für Personen mit einem Maximalgewicht von 125 kg ausgelegt. Der Sitz ist beweglich und unterstützt dadurch das Aufstehen und Hinsetzen. Der Treppenlift setzt sich nicht eher in Bewegung bis der Sitz einrastet. Neben dem Innenlift gibt es auch einen Außenlift. Die Sicherheitsmerkmale und der Aufbau gleichen dem Innenlift. Der Außenlift wurde spezielle zur Nutzung im Außenbereich entwickelt und ist ideal für Terrassen-, Garten und Kellertreppen. Durch einen witterungsbeständigen Schutz aus Kunststoff wird eine Verunreinigung durch Staub, Regen oder Schnee verhindert.
Ein abgeschlossener Wartungsvertrag sichert die Wartung des Treppenlifter in der Regel einmal im Jahr zu.
eingetragen am 17.06.2007 von Konrad C. Mücke