Steuervorteile durch Fahrtenbuch führen

Sparen beim Dienstwagen mit Privatnutzung

Wer seinen Dienstwagen auch privat nutzt, der sollte über sämtliche Fahrten genau Buch führen, ansonsten könnte es der Steuererklärung mit dem Finanzamt Schwierigkeiten geben. Mit der steuerlichen 1 Prozent Regeldung wird nämlich der Angestellte veranlagt, der keine genauen Aufzeichnungen über seine Fahrten vorweisen kann. Das würde im Klartext bedeuten, dass monatlich 1 Prozent des Brutto Listenpreises angesetzt wird, was wiederum je nach Automodell und Hersteller mehrere taussend Euro im Jahr ausmachen kann. Dieses kann man umgehen, wenn man einzeln abrechnet und oftmals kommt man dabei auch viel günstiger weg. Die Voraussetzung dafür ist ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch.

Einem Selbstständigen wird automatisch eine Privatnutzung seines PKW unterstellt, wenn dieser für seinen Firmenwagen kein Fahrtenbuchg führt. Bisher galt auch hier die 1 Prozent Regelung, jedoch wurde erwartet das Finanzamt seit 2006 dafür einen Nachweis, das der Dienstwagen mehr als 50 % betreiblich genutzt wird, ansonsten wird der private Anteil durch das Finanzamt geschätzt. Auf Nummer sicher geht man hier, wenn man diesen Nachweiß mindestens 3 Monate lang in Form eines Fahrtenbuches führt. Wer als selbständiger Unternehmer sein Fahrzeug fast ausschließlich nur dienstlich nutzt, für den zahlt sich dieses in jeden Fall bei der Einkommensteuer auf das gesamte Jahr aus.