Zahlungsverkehr

Unter dem Zahlungsverkehr werden Übertragungen von Zahlungsmitteln zwischen Wirtschaftsteilnehmern verstanden. Somit spielt der Zahlungsverkehr im Wirtschaftsleben und im Alltag eine bedeutende Rolle. Innerhalb des Zahlungsverkehrs werden die Barzahlung, die halbbare und die bargeldlose Zahlung unterschieden. Um eine Barzahlung vornehmen zu können, wird natürlich kein Girokonto benötigt. Der Käufer übergibt hierbei Geld an den Verkäufer, wobei dies auch durch eine dritte Person geschehen kann, wie z.B. mit dem Postservice.

Bei der halbbaren Zahlung benötigt mindestens einer der beiden Wirtschaftsteilnehmer ein Bank-Konto. Der Käufer zahlt am Bankschalter bar auf das Konto des Verkäufers ein. Der Verkäufer erhält dann auf seinem Bank Konto eine Gutschrift über genau diesen Betrag. Eine weitere Möglichkeit ist, dass der Verkäufer einen auf das Girokonto des Käufers lautenden Barscheck bekommt.

Bei einer bargeldlosen Zahlung besitzen beide Wirtschaftsteilnehmer ein Girokonto. Bei dieser Zahlungsart überweist der Käufer per EC, Bankcard, Verrechnungsscheck oder Wechsel das Geld von seinem Girokonto auf das des Verkäufers. Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist in der Wirtschaft und Verwaltung zu finden, während in Deutschland durch Privathaushalten überwiegend bare Zahlungen getätigt werden. Jedoch nimmt auch hier die bargeldlose Bezahlung immer mehr zu. Insbesondere Direktbanken bieten die schnelle Überweisung vom Onlinekonto aus an, was zudem noch sehr komfortabel ist. Grundsätzlich ist für Bezahlungen von größeren Summen die Überweisung üblich und auch Dinge des Alltags wie die der wöchentliche Einkauf im Supermarkt werden bargeldlos über das Girokonto abgewickelt.

Jeder Zahlungsverkehr wird grundsätzlich dokumentiert, da die Banken verpflichtet sind, den Kunden über die Bewegungen auf dem jeweiligen Girokonto zu informieren. Dies geschieht in der Regel durch Kontoauszüge oder Abrechungen. Der Bankkunde hat dann sechs Wochen nach der Zustellung Zeit, einen Widerspruch bei Unrichtigkeit der Daten einzulegen.