Webkatalog » Artikelverzeichnis » Recht & Schutz » Detailseite

Vaterschaftsanerkennung bei negativem Vaterschaftstest

Der genetische Fingerabdruck bei Vaterschaftstests sagt mit über 99%iger Sicherheit, dass ein Mann Vater eines Kindes ist oder nicht Vater eines Kindes .

Ein Vater, der nicht biologischer Vater eines Kindes ist, wird von allen Rechten und Pflichten entbunden, und muss z.B. auch keinen Unterhalt für das Kind mehr zahlen. Ein Vater, der – durch einen Vaterschaftstest bewiesen - biologischer Vater des Kindes ist, ist hingegen verpflichtet, Unterhalt an das Kind zu zahlen, eventuell sogar rückwirkend für mehrere Jahre.

Aber was ist eigentlich – wenn man zwar nicht biologischer Vater des Kindes ist, aber weiterhin Vater für das Kind sein möchte? Hier muss normalerweise kein Gerichtsverfahren stattfinden, solange man z.B. verheiratet ist, gilt man als Vater des Kindes....

Anders sieht es aus, wenn der tatsächliche biologische Vater über seine mögliche Vaterschaft informiert ist oder ahnt, dass er der Vater sei könnte. Er hat dann die Möglichkeit und das Recht, vor Gericht eine Vaterschaftsanfechtungsklage einzureichen. Ordnet das Gericht dann einen Vaterschaftstest an, und hat dieser zum Ergebnis, dass nicht der Ehemann, sondern der Kläger biologischer Vater ist, kann der Kläger seine Vaterschaft theoretisch einklagen, d.h. er kann ein Umgangsrecht vor Gericht einfordern. Dieser Fall kommt eher selten vor, zumal der Kläger auch Unterhaltszahlungen an das Kind riskieren würde.