Die Absicherung von ambulanten und stationären Fahrten bei der PKV
Die Kostenerstattung von ambulanten und stationären Fahrten ist in der privaten Krankenversicherung je nach PKV Tarif geregelt. Diese Kosten werden i.d.R. unterschätzt, wenn man z.B. wegen einer Dialysebehandlung mehrere Male in der Woche in eine Klinik oder zum Arzt fahren muss und die Fahrt aus eigener Kraft nicht mehr bewältigen kann. Wenn man die Kosten für diese Fahrten über Jahre hinweg zusammenrechnet kommen erhebliche Koste zusammen. Abhängig, ob man in der Nähe des Behandlungsortes wohnt, z.B. in der Stadt oder außerhalb und weitere Wege zu überwinden sind.
Für die Erstattung der Fahrtkosten durch die private Krankenversicherung ist zu beachten, dass manche Gesellschaften nur die Kosten bei Notfällen oder Unfällen bezahlen.
Es kann z.B. auch sein, dass die Fahrtkosten ins Krankenhaus nicht erstattet werden, weil keine stationäre Aufnahme nach einer Notfallaufnahme erfolgte. Zu klären sind bei einem PKV Wechsel die Leistungen für Rettungswagen, medizinische Transporte und Rettungshubschrauber.
Die Erstattung derKosten der privaten Krankenversicherungen für medizinische Fahrten ist in den allgemeinen Tarifbedingungen geregelt. So dass es bei der Auswahl einer PKV sinnvoll ist, falls diese Leistungen eine Rolle spielen, diese bei den Gesellschaften zu vergleichen.
Autor: Frank Keller
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eingetragen am 16.09.2007 von Frank Keller