Die Leistungen beim Zahnersatz der privaten Krankenversicherung
Viele Versicherungsnehmer zählen Zahnprophylaxe und Zahnersatz zu den Hauptgründen, in eine Privatkrankenversicherung zu wechseln. Selbst gesetzlich Versicherte nutzen die Alternative der privaten Krankenzusatzversicherung, um eben diesen Bereich abzudecken. Zahnersatz geht in aller Regel mit hohen Kosten einher und reicht von Kronen, Brücken bis hin zu komplettem Zahnersatz. Nicht selten können Verbraucher nicht für einen Zahnersatz aufkommen. Die Lebensqualität kann unter diesem Aspekt durchaus leiden.
Gesetzliche Krankenkassen haben im Jahr 1998 das Bonusheft eingeführt, welches eine Zuzahlung von 65 % garantiert, wenn mindest einmal im Jahr ein Zahnarzt aufgesucht wird. Derartige Regelungen werden in der privaten Krankenversicherung nicht verfolgt. Auch ohne Bonusheft werden die Kosten für Zahnersatz in einem Prozentsatz von 50 % bis 90 % erstattet. Die Höhe des Erstattungsbetrages ergibt sich aus dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag. Die Erstattungskosten für Zahnersatz wirken sich maßgeblich auf den Versicherungsbeitrag aus. Je höher der zu erstattende Betrag, desto höher ist der monatliche Versicherungsbeitrag. Wer sich bereits verschiedene Angebote für eine Privatkrankenkasse eingeholt hat, wird wissen, wie die verschiedenen prozentualen Erstattungen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag nehmen.
In den Bereich Zahnersatz zählen in erster Linie herausnehmbarer Zahnersatz, festsitzender Zahnersatz, Kronen, Teilkronen und Inlays. Bei Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, welchen Regelhöchstsatz der behandelnde Zahnarzt abrechnen darf, da der Höchstsatz von 3,5 % von manchen Krankenversicherern nicht getragen. Diese Information sollte entsprechend an den Arzt weitergegeben werden.
Versicherungsnehmer können selbst Einfluss auf die Behandlungskosten nehmen. Rücksprachen mit dem Zahnarzt können Kosten immens mindern, indem beispielsweise Kunststofffüllung statt Keramikinlays verwendet werden. Für aufwendige Zahnrekonstruktionen empfiehlt es sich, einen Heil- und Kostenplan aufzustellen. Zum einen hat der Versicherungsnehmer eine Übersicht über die kommende finanzielle Belastung und zum anderen kann sich der Krankenversicherer auf diesen Umstand einrichten. Bereits im Vorfeld kann dann durch die Krankenkassen eine Aussage über den Erstattungsbetrag getroffen werden.
Die Kosten für den Zahnersatz erstrecken sich ferner über Materialkosten, Laborkosten bis hin zu Honorarkosten. Dabei ist zu beachten, dass Zahnärzte nach einer festen Gebührenordnung mit Regelsätzen abrechnen können. Zahntechnische Labore unterliegen keiner derartigen Gebührenordnung. Diese Dienstleistungen müssen im Heil- und Kostenplan berücksichtigt werden.
Gesetzlich Versicherte nutzen gern die Möglichkeit, eine private Zusatzversicherung abzuschließen, um anfallende Kosten zu minimieren. Private Krankenversicherer haben auf diesen Umstand reagiert und spezielle Versicherungspakete für Zahnersatz und Zahnbehandlungen geschnürt. In aller Regel handelt es sich hier um einen prozentualen Erstattungsbetrag von 30 %. Kosten, die durch die gesetzliche Krankenversicherung nicht getragen werden, können entsprechend eingereicht werden. Für den Versicherungsnehmer ergibt sich somit eine immense Ersparnis.
eingetragen am 11.07.2007 von Ralf Eppmann