Die Riester Rente

Ihren Namen verdankt die Riester Rente dem ehemaligen Minister für Arbeit und Sozialordnung, Walter Riester, der als sie im Jahr 2002 in Kraft trat, in Amt und Würden war.
Die Riester Rente hat sich heute als nicht mehr wegzudenkender Bestandteil der privaten Altersversorgung entwickelt und wird staatlich durch Zulagen oder gegebenenfalls durch Steuervorteile gefördert. Entwickelt wurde sie um die ebenfalls im Jahr 2002 beschlossene Absenkung der gesetzlichen Rente aufzufangen.

Die Riester Rente richtet sich an in der Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, sowie an Beschäftigte im öffentlichen Dienst und deren Ehepartner, wobei diese während des Arbeitslebens die Möglichkeit haben Beiträge in diese private Altersvorsorge einzubezahlen, wobei der Staat diese durch pauschale Zulagen fördert, vorausgesetzt wenn das Finanzprodukt den Bedingungen der Riester Rente erfüllt. Hat ein derartiges Finanzprodukt die Rahmenbedingungen erfüllt, ist er förderwürdig durch die Riester Rente und hat dann auch bereits ein so genannten „Riester-Zertifikat“ erhalten. Dieses bestätigt zwar die Förderung, sagt aber nichts über die Qualität des Finanzproduktes aus.

Um die maximale Förderung durch den Staat erhalten zu haben, oder noch zu erhalten, müssen, bzw. mussten ab 2002 unterschiedlich hohe Beiträge gespart werden. Diese Beträge lagen 2002 und 2003 bei 1 Prozent des Bruttoeinkommens, in 2004 und in 2005 bei 2 Prozent und in 2006 und aktuell in 2007 bei 3 Prozent des Bruttoeinkommens. Ab dem Jahr 2008 beträgt dieser Prozentsatz vom Bruttoeinkommen 4 Prozent.
Wer den vollen Sparbetrag erbringt, erhält von staatlicher Seite dann zum einen die Grundzulage, zum anderen – falls im Haushalt Kinder leben, für die man Kindergeld erhält, pro Kind auch noch eine Kinderzulage.