Krankenkassen: Versicherungspflicht greift langsam
Mit Inkrafttreten des ersten Teils der Gesundheitsreform am 1. April 2007 ergaben sich einige Änderungen. Hierzu zählt auch die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Seit April 2007 können und müssen ehemals gesetzlich Versicherte wieder in ihre Krankenkasse zurückkehren. Die Gesundheitsreform ebnete den Weg für dieses Vorhaben. Hintergrund ist die Bekämpfung der großen Anzahl der Nichtversicherten, die auf 150.000 bis 300.000 Personen geschätzt wird. Gleichzeitig wurden die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet, jedes ehemalige Mitglied wieder aufzunehmen. Für Personen, die sich wieder versichern wollen, bietet sich ein unabhängiger Krankenkassenvergleich an.
Kampagne zur Rückkehr in die gesetzlichen Krankenkassen
Aber wie viele Menschen haben von diesem Recht - und damit von ihrer Pflicht - bislang Gebrauch gemacht? Mittlerweile gibt es offizielle Zahlen: Nach Angaben des Sprechers des Gesundheitsministeriums sind 43.000 Nichtversicherte bis Ende August in die gesetzlichen Krankenkassen zurückgekehrt. "Ich bin mit dieser Zahl, Stand Ende August, nicht unzufrieden - die Neuregelungen müssen sich erst herumsprechen" sagte Vater der "Thüringer Allgemeinen" und kündigte zugleich an, über die Versicherungspflicht eine Aufklärungskampagne zu starten.
Versicherungspflicht auch für die private Krankenversicherung
Mehr Aufklärung tut in der Tat Not. Denn wer weiß denn überhaupt, dass es diese Pflicht gibt. Und wer weiß, dass Krankenkassenbeiträge nachgezahlt werden müssen, wenn man dieser Pflicht nicht nachkommt. Und zum Dritten: Wem ist bekannt, dass auch in der privaten Krankenversicherung vergleichbare Aktivitäten im Gange sind. Auch hier gibt es die Möglichkeit einer Rückkehr für ehemals privat Versicherte, die sich bis zum Jahr 2009 in eine Rückkehrpflicht umwandeln wird.
eingetragen am 27.09.2007 von Tina Gase